AGB

1. Auftragserteilung

Bei Lieferung von Sonderwerkzeugen darf die bestellte Menge um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden (etwa 10%). Teillieferungen sind zulässig.Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund uns eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung für uns, so hat der Besteller uns bei Regreßansprüchen schadlos zu halten.Muster werden, falls nicht anders vereinbart wurde, nur gegen Berechnung geliefert.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer ab Werk oder Auslieferungslager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.Werkzeuge, die wir katalogmäßig nicht führen, gelten als Sonderwerkzeuge und können nicht zurückgenommen werden. Die Preise für Sonderwerkzeuge werden gesondert ermittelt und dem Besteller zur Genehmigung vorgelegt. Eine Benach-richtigungspflicht bei Preisänderungen besteht für uns nicht.

3. Zahlungsbedingungen

Zahlungen an uns sind frei unseren Zahlstellen innerhalb 14 Ta-gen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Beträge unter 25,- Euro und Lohnarbeiten sind sofort zahlbar rein netto. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet werden.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Werkzeuge bleiben bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum. Sollte die gelieferte Ware vor der endgültigen Bezahlung verkauft werden, so tritt an die Stelle der Ware die Kaufpreisforderung des Käufers gegenüber den Dritten. Verpfändungen oder Sicherheits-übereignungen sind unzulässig. Der Käufer ist zur Weiter-veräußerung nicht mehr berechtigt, wenn er sich in Verzug befindet.

5. Lieferzeit

Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bestätigt wurden.Bei Verlängerung der Lieferfrist, die durch Eintreten höherer Gewalt, Ausschuß und sonstige betriebsinterne Einflüsse im Laufe der Fertigung vorkommt, wird jede Entschädigung von uns abgelehnt. Der Besteller kann nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Transport-Versicherung erfolgt nur auf Weisung des Bestellers und auf dessen Kosten.

7. Mängelhaftung

Fehlerhafte Werkzeuge werden von uns innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt. Andere Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind aus-geschlossen. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsmäßige Ausführung. Wird uns die Lösung von Konstruktionsaufgaben überlassen, so kann eine Mängelhaftung nur dann geltend gemacht werden, wenn der Besteller nachweist, daß unser Erzeugnis dem allgemeinen Stand der Technik schuldhaft nicht entspricht. Uns durch unberechtigte Mängelrüge entstehende Kosten trägt der Besteller.

8. Ergänzungen

Sollte der Besteller den Wunsch nach Umtausch von Standardwerkzeugen an uns richten, so behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Waren-wertes vor. Ein Umtausch ist nur bei orginalverpackter Ware möglich. Sonderwerkzeuge und nicht katalogmäßig geführte Waren sind von der Annullierung des Auftrages, Umtausch oder Rücknahme, auch bei Lieferverzug, ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichts-stand das Amtsgericht Straubing.